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Kontakt / Öffnungszeiten

Paulinenstr. 3
Eingang Schulstrasse
74399 Walheim
Tel: 07143/801710
info@buecherei-walheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag: 10 bis 12 Uhr
Mittwoch: 15 bis 19 Uhr
Freitag: 16 bis 18 Uhr

Benutzungsordnung

Benutzungsordnung der Gemeindebücherei Walheim

 

§ 1

Allgemeines

 

Die Gemeindebücherei Walheim ist eine kulturelle Einrichtung der Gemeinde Walheim und steht allen Einwohnern zur Verfügung. Sie dient der allgemeinen Information, der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Freizeitgestaltung. Die Benutzung der Gemeindebücherei erfolgt in der Form eines privatrechtlichen Nutzungsverhältnisses.

 

 

§2

Anmeldung und Leseausweis

 

l . Zur Ausleihe von Medien der Gemeindebücherei ist ein Leseausweis erforderlich, der bei der Anmeldung ausgehändigt wird. Die Anmeldung muss vom Benutzer persönlich vorgenommen werden. Die Kosten für die Ausstellung des Leseausweises betragen einmalig 5,00 € je Erwachsenen. Kinder sind gebührenfrei.

 

2. Die Ausstellung eines Leseausweises ist nur unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses möglich. Kinder können ab 6 Jahren bzw. mit Eintritt in die Grundschule einen Ausweis erhalten. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist eine schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.

 

3. Der Ausweis ist nicht übertragbar. Für Schäden, die durch Missbrauch des Ausweises entstehen,          ist der eingetragene Benutzer haftbar.

 

4. Änderungen der Personalien sind der Bücherei umgehend mitzuteilen.

 

5. Folgende personenbezogene Daten der Benutzer werden zur Bearbeitung der Medienausleihe und für statistische Zwecke in der Bücherei automatisch gespeichert und genutzt:

Name und Vorname(n), Geburtsdatum, Geschlecht,

Anschrift; bei Minderjährigen die Anschrift des Sorgeberechtigten als Hauptwohnsitz.

Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur insoweit, als es für die Bearbeitung der Medienausleihe erforderlich ist, insbesondere wenn die entliehenen Medien und eventuelle Säumnisgebühren nach überschreiten der Leihfristen auf dem Rechtsweg eingezogen werden müssen.

 

6. Der Verlust des Leseausweises ist der Bücherei umgehend mitzuteilen. Für die Ausstellung eines Ersatzausweises ist eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 € zu entrichten.

 

§3

Ausleihe von Medien

 

1. Gegen Vorlage des Leseausweises können Medien für die jeweils festgesetzten Leihfristen ausgeliehen werden. Die Ausleihfrist für Bücher beträgt 4 Wochen, für alle anderen Medienarten 2 Wochen.

Nach Ablauf dieser Frist sind ausgeliehene Medien ohne schriftliche Aufforderung zurückzugeben. Die Leihfrist kann bei Bedarf verlängert werden. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich, wenn die Medien von einer/m anderen Benutzer/in vorbestellt wurden.

 

2. Bei schriftlicher oder telefonischer Verlängerung muss der/die Benutzer/in Nachname und Vorname oder die Ausweisnummer angeben. Verlängerungen sind auch unter folgender Email-Adresse möglich: info@buecherei-walheim.de.

 

3. Die Weitergabe von Medien an Dritte ist nicht gestattet.

 

4. Die Zahl der Entleihungen und Vorbestellungen kann von den Mitarbeitenden begrenzt werden.

 

5. Jede/r Benutzer/in erhält einen Kontobeleg, auf dem alle entliehenen Medien und das jeweilige Rückgabedatum vermerkt sind.

 

6. Die Bücherei ist eine virtuelle Online-Zweigstelle der Online-Bibliothek-Ludwigsburg. Besitzer /innen eines Büchereiausweises können über die Bücherei einen kostenlosen Zugang zur Online-Bibliothek erhalten.

 

7. Medien, die nicht im Bestand der Bücherei vorhanden sind, können bei der Kreisergänzungsbücherei gegen eine Gebühr von 2 € pro Medium bestellt werden, falls sie dort erhältlich sind.

 

8. Es besteht die Möglichkeit, Fachliteratur über die Fernleihe im sogenannten Deutschen Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen zu bestellen. Pro Medium fällt eine Gebühr von 3 € an.

 

 

§4

Gebühren

 

1. Erfolgt die Rückgabe der Medien nicht rechtzeitig, wird nach dem 3. Tag (es zählen die Öffnungstage der Bücherei) eine Säumnisgebühr von 0,25 € pro Medium und Woche erhoben. Die Erhebung einer Säumnisgebühr ist unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgt ist.

 

2. Die erste schriftliche Erinnerung ist kostenfrei. Für die erste Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von 1 € erhoben, für die zweite Mahnung 2 €. Die Bücherei versendet die Schreiben an die letzte mitgeteilte Adresse des Benutzers. Das Postzustellungsrisiko trägt der Ausleihende oder gesetzlicher Vertreter.

 

3. Sechs Wochen nach Überschreiten der Leihfrist werden die Medien und die angefallenen Gebühren über die Gemeindeverwaltung auf dem Rechtsweg eingezogen.

 

4. Eine Änderung der Gebühren ist der Bücherei vorbehalten und umfasst alle bereits bestehenden Nutzungsverhältnisse sowie Neuanmeldungen.

 

 

§5

Beschädigung von Medien/Haftung

 

1. Die sorgfältige Behandlung der Medien sollte das Anliegen eines jeden Benutzers sein. Für verlorene oder beschädigte Medien ist Schadensersatz zu leisten. Bereits vorhandene Beschädigungen sind der Bücherei unverzüglich zu melden.

 

2. Zu Hause entstandene Beschädigungen dürfen nicht selbst behoben werden, von der Benutzung von Klebematerial wie Tesafilm oder Klebestifte ist abzusehen.

 

3. Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch entliehene Medien dem/der Benutzer/in entstehen.

 

4. Der Schadensersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten zur Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.

 

 

§6

Öffnungszeiten

 

Die jeweils geltenden Öffnungszeiten der Gemeindebücherei werden wöchentlich im Mitteilungsblatt und auf der Homepage bekanntgegeben und hängen im Eingang der Gemeindebücherei aus.

 

§7

Sonstiges

 

1. In der Bücherei besteht die Möglichkeit Tischspiele vor Ort zu spielen.

 

2. In begrenztem Maß und nur in Absprache mit einem/r Mitarbeiter/in der Bücherei können, im dafür vorgesehenen Bereich, Plakate aufgehängt bzw. Infomaterial ausgelegt werden.

 

3. Die Benutzer haben sich so zu verhalten, dass der ordnungsgemäße Ablauf des Büchereibetriebes nicht gestört wird. Das Mitbringen von Essen, Getränken und Tieren sowie das Rauchen in den Räumlichkeiten ist untersagt. Ausschließlich in dem dafür vorgesehenen Bereich des Lesecafes besteht die Möglichkeit von der Bücherei angebotene Getränke zu konsumieren.

 

 

§8

Anerkennung der Benutzungsordnung

 

1. Mit der Ausstellung des Leseausweises wird der/die Benutzer/in auf die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung hingewiesen. Durch seine/ihre Unterschrift erkennt sie/er die Bestimmungen an und verpflichtet sich zu ihrer Einhaltung.

 

2. Benutzer/innen, die wiederholt gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, können zeitweise oder dauernd von der weiteren Benutzung der Gemeindebücherei Walheim ausgeschlossen werden.

 

3. Das Hausrecht obliegt der Bücherei.

 

 

§9

Inkrafttreten

 

Diese Benutzungsordnung tritt am  01. l 0.2023 in Kraft und ersetzt damit die bestehende Benutzungsordnung vom 01.12.2018.