Nutzungsordnung
§ 1
Benutzungsberechtigung
- Die Gemeindebücherei Walheim ist eine kulturelle Einrichtung der Gemeinde Walheim und steht allen Einwohnern kostenlos zur Verfügung. Die Benutzung der Gemeindebücherei erfolgt in der Form eines privatrechtlichen Nutzungsverhältnisses.
- Zur Ausleihe von Medien der Gemeindebücherei ist ein Leseausweis erforderlich, der bei der Anmeldung ausgehändigt wird. Die Anmeldung muss vom Benutzer persönlich vorgenommen werden. Anmeldegebühren werden nicht erhoben.
- Die jeweils geltenden Öffnungszeiten der Gemeindebücherei werden wöchentlich im Mitteilungsblatt bekannt gegeben und hängen am Eingang der Bücherei in der Schulstraße aus.
§ 2
Ausstellung eines Leseausweises
- Zur Ausstellung eines Leseausweises sind (unter Vorlage eines gültigen Ausweises) folgende Personalien des Benutzers anzugeben:
- Name und Vorname
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit (freiwillige Angabe)
- Adresse
- Telefonnummer (freiwillige Angabe)
Kinder können ab 6 Jahren (bzw. ab der Einschulung) einen Ausweis erhalten.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist eine schriftliche Zustimmung
eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Der gesetzliche Vertreter
verpflichtet sich gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur
Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
- Änderungen der Personalien (Namen oder Adresse) sind der Bücherei umgehend mitzuteilen.
- Die Daten der Benutzer werden zur Bearbeitung der Medienausleihe und für statistische Zwecke in der Bücherei automatisch gespeichert und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur insoweit, als es für die Bearbeitung der Medienausleihe erforderlich ist, insbesondere wenn die entliehenen Medien und eventuelle Säumnisgebühren nach Überschreiten der Leihfristen auf dem Rechtsweg eingezogen werden müssen.
- Der Verlust des Leseausweises ist der Bücherei umgehend mitzuteilen. Für die Ausstellung eines Ersatzausweises ist eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 € zu entrichten.
§ 3
Ausleihe von Medien
- Das Bücherei-Sortiment an Medien beinhaltet: Bücher, Musik-CDs, CD-ROMs, DVDs, Hörbücher und Zeitschriften. Die Leihfrist für Bücher, CDs, Filme und Hörbücher beträgt 4 Wochen. Nach Ablauf dieser Frist sind ausgeliehene Medien ohne schriftliche Aufforderung zurückzugeben. Die Leihfrist kann noch zweimal verlängert werden. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich, wenn die Medien von einem anderen Benutzer vorbestellt wurden.
- Bei schriftlicher oder telefonischer Verlängerung muss die Benutzerin / der Benutzer Nachname und Vorname oder die Ausweisnummer angeben. Verlängerungen sind auch unter folgender E-Mail-Adresse möglich: info@buecherei-walheim.de.
- Die Weitergabe von Medien an Dritte ist nicht gestattet.
- Die Zahl der Entleihungen und Vorbestellungen kann von den Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen begrenzt werden.
- Jede Benutzerin / jeder Benutzer erhält einen Kontobeleg, auf dem alle entliehenen Medien und das jeweilige Rückgabedatum vermerkt sind.
- Medien, die nicht im Bestand der Bücherei vorhanden sind, können über die Bücherei bei der Kreisergänzungs-Bücherei gegen die Gebühr von 1 € bestellt werden, falls sie dort vorhanden sind. Auch die eigene Recherche (keine Bestellung) über das Internet unter „KEB Ludwigsburg“ ist möglich.
- Die Bücherei ist eine virtuelle Online-Zweigstelle der Online-Bibliothek-Ludwigsburg. Besitzer eines Bücherei-Ausweises können über die Bücherei einen kostenlosen Zugang zur Online-Bibliothek erhalten.
- Medien, die für Referate bzw. Buchvorstellungen in der Schule gebraucht werden, können gegebenenfalls über die übliche Frist hinaus verlängert werden.
§ 4
Gebühren
- Erfolgt die Rückgabe der Medien nicht rechtzeitig, wird nach dem 3. Tag (es zählen die Öffnungstage der Bücherei) eine Säumnisgebühr von 0,25 € pro Medium und Woche erhoben. Die Erhebung einer Säumnisgebühr ist unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgt ist.
- Für jede schriftliche Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von 1 € erhoben. Die Bücherei versendet das Mahnschreiben an die letzte mitgeteilte Adresse des Benutzers. Das Postzustellungsrisiko trägt nicht die Bücherei.
- Sechs Wochen nach Überschreiten der Leihfrist werden die Medien und die angefallenen Gebühren auf dem Rechtsweg eingezogen.
- Eine Änderung der Gebühren ist der Bücherei vorbehalten und umfasst alle bereits bestehenden Nutzungsverhältnisse sowie Neuanmeldungen.
§ 5
Beschädigung von Medien / Haftung
- Die sorgfältige Behandlung der Medien sollte das Anliegen eines jeden Benutzers sein. Für verlorene oder beschädigte Medien ist Schadensersatz zu leisten. Bereits vorhandene Beschädigungen sind der Bücherei unverzüglich zu melden.
- Zu Hause entstandene Beschädigungen dürfen nicht selbst behoben werden.
- Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch entliehene Medien dem Benutzer entstehen.
- Der Schadensersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten zur Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.
§ 6
Nutzung des Internet-Arbeitsplatzes
- Der Internet-Arbeitsplatz steht den Benutzerinnen und Benutzern der Gemeindebücherei Walheim zur Verfügung. Während der Öffnungszeiten kann er nach Anmeldung bei den Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern kostenlos genutzt werden.
- Die Nutzung ist pro Besucherin / Besucher und Öffnungstag auf maximal 30 Minuten begrenzt.
- Kinder ab 7 Jahren dürfen selbständig den Internet-Arbeitsplatz benutzen, vorausgesetzt das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten liegt vor.
Kinder unter 7 Jahren dürfen den Internet-Arbeitsplatz nur in Begleitung
Erwachsener benutzen. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Inhalte
der im Internet verfügbaren Ressourcen und Materialien außerhalb unserer
Verantwortung liegen.
- Erlaubte Nutzungsarten:
- Recherchen für Schule und den privaten Bereich
- Spielen im Internet, jedoch keine Gewaltspiele
- E-Mails versenden und empfangen nur im Rahmen freier E-Mail-Dienste im world wide web.
- Für Ausdrucke wird pro Blatt eine Gebühr von 0,05 € pro Blatt erhoben.
- Nicht erlaubt ist das Herunterladen von Dateien sowie das Anlegen von eigenen Dateien.
- Die Bücherei übernimmt keine Haftung für technische Probleme, nicht ordnungsgemäße Datenübermittlung oder Serverstörungen. Außerdem übernimmt die Bücherei keine Verantwortung für Folgen, die durch die Benutzung des Internets entstehen, wie z. B. finanzielle Verpflichtungen durch Bestellungen oder die Nutzung kostenpflichtiger Dienste.
- Wird gegen die Benutzungsregeln verstoßen, kann diese Person von der weiteren Benutzung ausgeschlossen werden.
§ 7
Beratung
- Die Mitarbeiter/innen sind gerne bei der Mediensuche behilflich. Die Einsichtnahme in den Medienkatalog ist nur den Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern der Bücherei am Ausleihe-PC gestattet.
§ 8
Sonstiges
- In der Bücherei besteht die Möglichkeit zu spielen oder zu malen. Material
wird auf Anfrage von den Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern zur Verfügung
gestellt.
- In begrenztem Maß und nur in Absprache mit einer Mitarbeiterin / einem Mitarbeiter der Bücherei können im Flur vor der Bücherei Plakate aufgehängt bzw. Infomaterial ausgelegt werden.
§ 9
Anerkennung der Benutzungsordnung
- Mit der Ausstellung des Leseausweises wird der Benutzer auf die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung hingewiesen. Durch seine Unterschrift anerkennt er die Bestimmungen und verpflichtet sich zu ihrer Einhaltung.
- Benutzer, die wiederholt gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, können zeitweise oder dauernd von der Benutzung der Gemeindebücherei Walheim ausgeschlossen werden.
§ 10
Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am 1. Juni 2013 in Kraft und ersetzt damit
die bestehende Benutzungsordnung von 1998/2002/2007.
Walheim, den 1. Juni 2013
Albrecht Dautel
Bürgermeister